Digitalisierung der Bauwirtschaft und innovatives Bauen
Digitalisierung der Bauwirtschaft und innovatives Bauen
Bau
Innovative Technologien – digitale Bauverfahren – Nordrhein-Westfalen gestaltet

Innovation in der Bauwirtschaft

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung legt mit der Nordrhein-Westfalen-Initiative „Innovation im Bau“ das seit dem Jahr 2020 bestehende Förderprogramm „Digitalisierung der Bauwirtschaft und innovatives Bauen“ neu auf.
  • Privatpersonen
  • Freie Berufe und Selbstständige
  • Vereine
  • Unternehmen und Verbände
  • Behörden

Von kürzeren Planungs- und Bauzeiten bis hin zur schnelleren Realisierung: Die Digitalisierung birgt für Bauprojekte ein hohes Potenzial. Auch im Gebäudebestand hilft digitales Bauen dabei, Prozesse zu optimieren, transparenter zu gestalten und damit letztlich Kosten zu senken. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will die Digitalisierung zielgerichtet vorantreiben und verantwortlich mitgestalten. Dazu fördert die Landesregierung – nach Maßgabe der Fördergrundsätze des Förderprogramms auf der Grundlage der Regelungen der §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und der jeweiligen Verwaltungsvorschriften (VV/VVG) – die Entwicklung und Nutzung innovativer Bautechnologien und -verfahren unter anderem von Forschungsinstitutionen und den am Bau beteiligten Akteuren wie Bauwirtschaft, Kommunen, Projektentwicklern und Bauträgern. 

Wichtige Fragen und Antworten
zum Förderprogramm

Zuwendungsempfänger können insbesondere Gemeinden und Gemeindeverbände, private und gemeinnützige Organisationen und die am Bau beteiligten Akteure in Nordrhein-Westfalen sein.

Eine Förderung erfolgt als Projektförderung und wird zweckgebunden als Zuschuss oder Zuweisung in Form der Anteilfinanzierung nach Maßgabe der §§ 23, 44 LHO gewährt. Die Förderung pro Förderprojekt für nicht rückzahlbare Zuschüsse oder Zuweisungen soll 400.000 Euro nicht übersteigen.

Anträge können ganzjährig gestellt werden. Grundsätzlich ist die Bewilligung eingereichter Förderanträge bis zur Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich.

Die Entscheidung über den Antrag erfolgt nach Prüfung durch die zuständige Bewilligungsbehörde.

Die Antragsunterlagen zum Programm finden Sie unten auf dieser Seite. Diese sind als E-Mail mit PDF-Anhang zu richten an:

E-Mail: InnovativesBauen[at]mhkbd.nrw.de (InnovativesBauen[at]mhkbd[dot]nrw[dot]de)
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen 

Projektgruppe Innovatives Bauen

Jürgensplatz 1, 40219 Düsseldorf

Mit diesem Förderprogramm
verknüpfte Themen

Zum Seitenanfang scrollen