
Recht und Gesetz
Ein vollständigen Überblick über aktuelle Gesetze und Erlasse des Landes Nordrhein-Westfalen bietet Ihnen das offizielle Rechtsportal recht.nrw.de.
- Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
- Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- Landschaftsverbandordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (LVerbO)
- Gesetz über den Regionalverband Ruhr (RVRG)
- Gesetz über den Landesverband Lippe
- Städteregion Aachen Gesetz
- Verordnung zur Bestimmung der Großen kreisangehörigen Städte und der Mittleren kreisangehörigen Städte nach § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
- Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG)
- Eingruppierungsverordnung (EingrVO)
- Entschädigungsverordnung (EntschVO)
- Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO)
- Verordnung über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (BürgerentscheidDVO)
Kommunale Finanzen
- Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG)
- Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG)
- Gesetz zur Regelung eines Kostenfolgeabschätzungs- und eines Beteiligungsverfahrens gemäß Artikel 78 Abs. 3 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (Konnexitätsausführungsgesetz - KonnexAG)
- Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz)
- Erlass zur Anlage von Kapital durch Gemeinden und Gemeindeverbände (Kommunale Kapitalanlagen)
- Erlass Muster für das doppische Rechnungswesen und zu Bestimmungen der Gemeindeordnung (GO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
- Orientierungsdatenerlass für die Jahre 2020 - 2023
- Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG)
- Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW
- Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) vom 20.8.2015
- Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung von Kapitel 2 - Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen nach Artikel 104c Grundgesetz - des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG)
- Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020)
Ausschreibung und Vergabe
- Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 26 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (Kommunale Vergabegrundsätze)
- Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG NRW
- Erlass zur Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und von Inklusionsbetrieben bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen
- Richtlinie für Eignungsnachweise durch Präqualifikation bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und bei Freihändigen Vergaben (Präqualifikationsrichtlinie)
- Anwendung einer Schutzklausel zur Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation und deren Unternehmen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Beratungs- und Schulungsleistungen
Kommunale Aufgaben und Unternehmen
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Gesetz über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz – StrReinG)
- Eigenbetriebsverordnung (EigVO)
- Wahlordnung für Eigenbetriebe (Eig WO)
- Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (EigBetrDVO)
- Verordnung über den Betrieb gemeindlicher Krankenhäuser (Gemeindekrankenhausbetriebsverordnung – GemKHBVO)
- Verordnung über kommunale Unternehmen und Einrichtungen als Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmensverordnung – KUV)
- Verordnung über das Verfahren für die Wahl einer Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern in fakultativen Aufsichtsräten (Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten – AvArWahlVO)
Ausbildung
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des bautechnischen Dienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen (VAP2.1-baut.D-Gem)
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, des allgemeinen Verwaltungsdienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsverordnung Laufbahngruppe 1 allgemeiner Verwaltungsdienst Gemeinden - VAP 1.2 allgVerw - Gem)
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur Verwaltungsfachangestellten/zum Verwaltungsfachangestellten im Lande Nordrhein-Westfalen - Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung – (APO VFAng)
- Verordnung über die Durchführung und die Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf zur Kauffrau für Büromanagement/zum Kaufmann für Büromanagement im Lande Nordrhein-Westfalen - Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung - (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Büromanagement)
Bauaufsicht
- Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
- Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der neuen Bauordnung
- Bauprüfverordnung mit Anlagen (BauPrüfVO)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
- Sonderbauverordnung (SBauVO)
- Sonderbauverordnung Erläuterungen
- Camping- und Wochenendplatzverordnung (CW VO)
- Schulbaurichtlinie (SchulBauR)
- Muster-Industriebaurichtlinie (MIndbauRL Mai 2019)
- Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen
- Verwaltungsvorschriften über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahme (FlBauVV)
- Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung (SV-VO)
- Runderlass Unterschreitung der Größe von Fenstern nach § 37 Absatz 5 BauO NRW 2018
- Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Tierhaltungsanlagen
- Verordnung über die Prüfung elektrischer Anlagen in Tierhaltungsanlagen
Regelungen und Verordnungen für Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
- Feuerungsverordnung Nordrhein-Westfalen (FeuVO Nordrhein-Westfalen).
- Muster-Richtlinie über die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen (Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie - M-LÜAR)
- Muster-Richtlinie über die brandschutztechnischen Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR)
- Prüfverordnung (PrüfVO NRW)
- Erläuterungen zur PrüfVO NRW
Bautechnik
- Verordnung über bauordnungsrechtliche Regelungen für Bauprodukte und Bauarten (Bauprodukte- und Bauartenverordnung – BauPAVO NRW)
- Erlass zum Vollzug des Bauproduktenrechtes vom 21.10.2016
- Erlass zum Vollzug des Bauproduktenrechts vom 03.08.2017 (Ergänzung zum Erlass vom 21.10.2016)
- Energieeinsparverordnung (EnEV) des Bundes
- Verordnung zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV-UVO)
- Energieeinsparverordnung (EnEV) - Erlass und Erläuterungen (PDF, 574,53 KB)
Technische Baubestimmungen
- Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Nordrhein-Westfalen (VV TB Nordrhein-Westfalen), geändert durch Runderlass vom 28.09.2020, mit Anlage
- Merkblatt zur Zustimmung im Einzelfall (Bauprodukt) bzw. einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung (Bauart) (PDF, 172,14 KB)
- Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte
Bauplanungsrecht
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Muster-Einführungserlass zur BauGB-Änderung 2011 - Klimaschutz
- Muster Einführungserlass zur BauGB-Änderung - Stärkung der Innenentwicklung
- Windenergie-Erlass
- Außenbereichs-Erlass
Bauaufgaben
Hinweise der obersten Bauaufsichtsbehörden
- Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen
- Hinweise zur Planung und Ausführung von Nagelplattenkonstruktionen
- Hinweise zur Untersuchung von Holzkonstruktionen in Nagelplattenbauweise (Fassung 2020-09) (PDF, 453,08 KB)
- Hinweise für die Überprüfung von feuerverzinkten Stahlkonstruktionen
- Hinweise für die Überprüfung von harnstoffharzverklebten Holzbauteilen
- Merkblatt "Empfehlungen zur Sicherstellung der Schutzwirkung von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) aus Polystyrol" (Beschluss des ASBW aus Sitzung am 18./19. Juni 2015)
Wohnraumförderung
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
- Gesetz zur Auflösung der Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen (Wfa-Auflösungsgesetz)
- Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung und anderer Maßnahmen des Wohnungswesens (ZustVO) (ggf. i.V.m. Verordnung zur Bestimmung der Großen kreisangehörigen Städte und der Mittleren kreisangehörigen Städte nach § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
- Wohnraumförderungsprogramm 2018 - 2022, Förderjahr 2020
- Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB)
- Richtlinien zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (RL Mod)
- Bestimmungen zur Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (BWB)
- Studierendenwohnheimbestimmungen (SWB)
Wohnraumnutzung
- Einkommensermittlungserlass (EEE)
- Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)
- Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen „Wohnungsbindungsgesetz – WoBindG)
- Verwaltungsvorschriften zum Wohnungsbindungsgesetz (VV-WoBindG)
Wohnungsaufsicht und Mieterschutz
Zweckentfremdung von Wohnraum
- § 10 WAG NRW
- Zweckentfremdungssatzung der Stadt Bonn
- Zweckentfremdungssatzung der Stadt Dortmund
- Zweckentfremdungssatzung der Stadt Köln
- Zweckentfremdungssatzung der Stadt Münster
Sonderregelung: Kündigungssperrfrist bei der Umwandlung von Mietwohnraum in Wohneigentum
- § 573 Bürgerliches Gesetzbuch – Ordentliche Kündigung des Vermieters
- § 577a Bürgerliches Gesetzbuch – Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung
- Kündigungssperrfristverordnung NRW
Sonderregelung für durch Rechtsverordnung festgelegte Gebiete
- § 558 Bürgerliches Gsetzbuch – Mieterhöhung bis zur Ortsüblichen Vergleichsmiete
- Kappungsgrenzenverordnung NRW
Vereinbarung über die Miethöhe in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, §§ 556d ff. BGB
- Haushaltsgesetz 2019
- Landeshaushaltsordnung (LHO), §§ 23 und 44
- Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an Gemeinden (GV) zu § 44 LHO
- Baugesetzbuch (BauGB), §§ 164a, 164b, 169 Abs. 1 Nr. 9, 171, 172
- Verwaltungsvereinbarung Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2019
Förderung
- Fördersatzerlass zur Städtebauförderung
- Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008
Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a Einkommenssteuergesetz (ESTG)
Antrag auf Bescheinigung gemäß § 7h, 10f und 11a Einkommenssteuergesetz (ESTG)
Publizitätsvorschriften Städtebauförderung - Besonderen Nebenbestimmungen für die Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (NBest-Stadterneuerung)
Innenstädte
Denkmalrecht – Bescheinigungsrichtlinien § 40 DSchG
- Denkmalschutzgesetz NRW
- Denkmallisten Verordnung
- Förderrichtlinien Denkmalpflege
- Erlass Denkmalschutz-Verfahren bei Übernahmeverlangen
- Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7i, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes
- Anlage 1 - Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG)
- - Rechnungsaufstellung (zu Punkt 5 der Anlage 1)
- - Aufstellung Teilobjekte, Wohn- und Teileigentumseinheiten (zu Punkt 9 der Anlage 1)
- Anlage 2 - Bescheinigung gemäß §§ 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG)
- Anlage 3 - Zusicherung gemäß § 38 VwVfG zu einer Bescheinigung gemäß §§ 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes (ESTG)
- Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung des § 10g des Einkommensteuergesetzes
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 10g des Einkommenssteuergesetzes (ESTG)
Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern
- Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG), gültig seit 15.12.2016
- Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Landesgleichstellungsgesetzes
- Erläuterungen zum Landesgleichstellungsgesetz und den Verwaltungsvorschriften für die Verwaltungen des Landes
- Ausführungserläuterungen zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes bei den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) in den Kommunen
Hinweis: Die Verwaltungsvorschriften und vorgenannten Ausführungshinweise beziehen sich auf die bis zum 14.12.2016 gültige Fassung des LGG.
Schutz vor Gewalt
- Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Zufluchtsstätten für misshandelte Frauen (Frauenhäuser) (PDF, 23,21 KB)
- Grundsätze zur Förderung örtlicher/regionaler Kooperationen gegen Gewalt an Frauen
- Grundsätze zur Förderung örtlicher/regionaler Kooperationen zur anonymen Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt an Frauen und Mädchen
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen von Frauenberatungsstellen
- Änderung des Runderlasses "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen von Frauenberatungsstellen
Gesetz zum Schutz von Prostituierten
Umsetzung der Vorgaben des EU Beihilferechtes beim MHKBG
Das Ministerium gewährt Zuschüsse an verschiedene Institutionen (Unternehmen, Einrichtungen, Vereine etc.) und ermöglicht hierdurch die Umsetzung von Projekten. Diese Zahlungen sind gemäß aktueller und höchstrichterlicher Rechtsprechung an den strengen EU-beihilferechtlichen Maßstäben zu messen und auf Erfüllung des Tatbestandes der „verbotenen Beihilfe“ zu prüfen.
Beihilfe ist ein unionsrechtlicher Begriff, der sämtliche staatlichen oder aus staatlichen Mitteln gewährten direkten oder indirekten Vorteile jeder Art umschreibt, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige (Branchen) den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen und hierdurch den zwischenstaatlichen Handel beeinträchtigen (können). Darunter werden insbesondere öffentliche Gelder und Gewährleistungen für nichtöffentliche Unternehmen subsumiert, die hierfür keine oder keine adäquate Gegenleistung erbringen. Ggf. sind sog. Notifizierungsverfahren bei der EU durchzuführen.
Der Rat hat auf Basis des Artikel 109 AEUV Gruppen von Beihilfen festlegen, die von dieser Anmeldepflicht ausgenommen sind. Daraufhin hat die Kommission nach Artikel 108 Absatz 4 AEUV die Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zu diesen Gruppen von staatlichen Beihilfen erlassen. Im allgemeinen Sprechgebrauch wird die Verordnung „Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)“ genannt. Diese stellt bei Erfüllung strenger Informationsverpflichtungen Leistungen für bestimmte Bereiche (z. B. Kultur und Erhalt des kulturellen Erbes, kommunale Infrastruktur, Sport etc.) von der Anzeige- und Genehmigungspflicht der EU frei.
Zur Erfüllung der durch die EU vorgegebenen Melde- und Informationspflichten dienen diese Website sowie die angefügten, downloadbaren Dokumente.
AGVO EU BEIHILFEN 2019