©iStock / franckreporter ©iStock / franckreporter Gleiche Chancen für Frauen und Männer Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz) © iStock / baona Ziele Die rechtliche Gleichstellung ist schon lange erreicht, doch in der Praxis gibt es noch einiges zu tun. Unser Ziel: Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen. © istock.com / demaerre Berufliche Gleichstellung Durch eine zielgerichtete Förderung sollen bessere Voraussetzungen für Frauen am Arbeitsmarkt geschaffen werden. © fotolia.com / REDPIXEL - stock.adobe.com Schutz & Unterstützung Zum Schutz vor Gewalt setzt die Landesregierung auf eine starke Hilfeinfrastruktur und eine bedarfsgerechte finanzielle Förderung der Beratungsstellen.
© iStock / baona Ziele Die rechtliche Gleichstellung ist schon lange erreicht, doch in der Praxis gibt es noch einiges zu tun. Unser Ziel: Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen.
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