Ministerin Ina Scharrenbach: Ausgleich für ausgefallene Gewerbesteuern – Der Plan: 2,72 Milliarden Euro für nordrhein-westfälische Gemeinden

09.09.2020

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Die Einnahmen der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen aus Gewerbesteuern lagen im zweiten Quartal 2020 bei knapp zwei Milliarden Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilte, waren das rund 1,5 Milliarden Euro bzw. 43,5 Prozent weniger als im zweiten Vierteljahr des Vorjahres (damals: 3,5 Mrd. Euro).

Ministerin Ina Scharrenbach: „Das Landeskabinett sorgt vor: Mit einer in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmaligen Entscheidung werden sich das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund jeweils zur Hälfte an den Gewerbesteuermindererträgen der Städte und Gemeinden beteiligen. Nach derzeitigem Stand sind dafür 2,72 Milliarden Euro eingeplant. Außergewöhnliche Zeiten erfordern eben außergewöhnliche Entscheidungen: Mit dem Gesetzentwurf legen wir den Grundstein dafür, dass wir in 2021 wieder durchstarten können. Das Landeskabinett hat am 8. September 2020 den Weg für die Verteilung freigemacht und einen Gesetzentwurf beschlossen, der noch in diesem Jahr im Landtag beraten und beschlossen werden soll.“

Einen genaueren Aufschluss über die Gewerbesteuerausfälle erwartet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit der angekündigten Sonder-Steuerschätzung des Bundes, die in dieser Woche erwartet wird.

Im ersten Schritt werden zu dem vom Landeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf nun die Kommunalen Spitzenverbände angehört. Der Gesetzentwurf regelt die konkrete Verteilung und Auszahlung der Ausgleichsmittel infolge der in diesem Jahr ausfallenden Gewerbesteuern für die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Zugleich läuft auf der Bundesebene noch das dortige Gesetzgebungsverfahren, welches im Oktober 2020 seinen Abschluss im Bundesrat finden könnte.

Der Gesetzentwurf zur Einleitung der Verbändeanhörung sieht vor, dass noch in diesem Jahr eine erste Abschlagszahlung an die Gemeinden geleistet werden. Die endgültige Berechnung und abschließende Auszahlung soll im Frühjahr 2021 erfolgen, da erst zu diesem Zeitpunkt die Höhe der Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden im Jahr 2020 endgültig feststehen und die Mindereinnahmen für jede einzelne Maßnahme beziffert werden können.

Der Gesetzentwurf vergleicht das Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer in diesem Jahr mit dem durchschnittlichen Aufkommen der Jahre 2017 bis 2019. Der mehrjährige Vergleichszeitraum ist bewusst gewählt, da das Gewerbesteueraufkommen einzelner Gemeinden häufig größeren Schwankungen unterliegt. Der Rückgriff auf einen längeren Vergleichszeitraum gleicht diese Effekte aus und führt zu sachgerechten Ergebnissen.

Nach der Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände wird die Landesregierung Nordrhein-Westfalen dem Landtag den Gesetzentwurf zur Beratung und Beschlussfassung zukommen lassen.

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