Heimat

Ministerin Scharrenbach: Nordrhein-Westfalen heimatet – Bereits über 140 Städte und Kreise beteiligen sich beim Heimat-Preis zur Würdigung örtlichen Engagements

05.06.2019

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

„Nordrhein-Westfalen heimatet“: Über 140 Städte und Kreise haben sich dazu entschlossen, örtlich einen Heimat-Preis zur Würdigung des örtlichen Engagements vergeben zu wollen. Am 5. Juni 2019 kamen Repräsentanten der Kommunen in Düsseldorf zusammen, um sich über die Auslobung des Heimat-Preises zu informieren.

„Mit dem ,Heimat-Preis´ rückt die Landesregierung in Kreisen, Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens herausragendes Engagement in den Fokus der Öffentlichkeit. Neben der Wertschätzung für die geleistete Arbeit verbindet sich damit auch die Chance, vor Ort über das Thema ,Heimat´ zu diskutieren, denn: Heimat ist vielfältig“, freut sich Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, über die hohe Resonanz aus den Kommunen.

„Für ,Heimat´ gibt es keinen allgemeingültigen Begriff: Jede und jeder wird die Frage ,Was bedeutet für Sie Heimat?´ anders beantworten. Orte der Kindheit, die Familie, Freunde, Stadtviertel, für manche der Lieblings-Fußballverein, Gemeinschaften, in denen Sie sich bewegen, aufgehoben und sicher fühlen. Bei ,Heimat´ geht es um das Verbindende, um die Gemeinschaft und den Zusammenhalt. Nur eine Politik, die wertschätzt, was Menschen jeden Tag in unserem Land im Großen und vielmehr im Kleinen leisten, wird dazu beitragen, dass Heimat bewahrt und gleichzeitig für die Zukunft gestaltet werden kann“ so Scharrenbach weiter.

In den nordrhein-westfälischen Kommunen gibt es viele herausragende Projekte, die zeigen, wie in Nordrhein-Westfalen geheimatet wird. Der Heimat-Preis ist neben Lob und Anerkennung zugleich auch Ansporn für andere mitzutun, mitzumachen.

Der „Heimat-Preis“ wird sich in einer zentralen Veranstaltung auf Landesebene fortsetzen, bei der unter den lokalen Preisträgern einige besonders ausgezeichnet werden. Der Landes-Heimat-Preis wird erstmals beim im Jahr 2020 stattfindenden „Heimat-Kongress“ vergeben werden.

Mit dem landeseigenen Förderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ setzt die Landesregierung auf die vielfältigen Ideen und die Kreativität derer, die vor Ort tagtäglich heimaten.

Gerade der „Heimat-Scheck“ erfreut sich großer Beliebtheit: Er ist der Möglichmacher für all solch gute Ideen und kleinen Projekte, die eigentlich gar nicht viel Geld kosten, aber einen großen Mehrwert in der Sache versprechen.

„Die Nachfrage übertrifft unsere Erwartungen: Daher erhöht die Landesregierung für das laufende Jahr die Anzahl der auszustellenden ,Heimat-Schecks´ von 1.000 auf 2.000. Ziel ist es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern, die positiv gelebte Vielfalt in unserem Bundesland deutlich sichtbar werden zu lassen. Wir fördern Heimat im Respekt vor ihrer Vielfalt: Heimat zu haben, heißt unsichtbare Wurzeln in sich zu tragen – egal, wo ein Mensch herkommt, egal wo sie oder er hingeht. Heimat findet in Nordrhein-Westfalen ihren Ausdruck in einem solidarischen Miteinander in gegenseitigem Respekt voreinander. Heimat ist das, was in unserer Gesellschaft Menschen miteinander verbindet, was einen starken Zusammenhalt in einer aktiven Bürgergesellschaft ausmacht“, so die Ministerin abschließend.

 

Hintergrund zum Heimat-Preis:

  • Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen fördert durch die Übernahme von Preisgeldern die Auslobung und Verleihung von „Heimat-Preisen“ durch Gemeinden und Gemeindever-bände. Damit befähigt die Landesregierung – getreu dem Ziel: Heimat wächst von unten – Gemeinden und Gemeindeverbände vor Ort, dass lokale Engagement unserer zigtausend ehrenamtlichen Tätigen zu würdigen.
  • Unmittelbare Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemeindeverbände in Nord-rhein-Westfalen.
  • Bei einer Stadt oder Gemeinde bedarf es eines Ratsbeschlusses, dass die jeweilige Gemeinde den „Heimat-Preis“ verleihen möchte; bei einem Kreis bedarf es eines Kreistagsbeschlusses.
  • Der jeweilige Gremienbeschluss hat die Preiskriterien festzulegen. Die Gemeinden und Gemeindeverbände würdigen im Rahmen der Teilnahme an dem Förderelement „Heimat-Preis“ das lokale Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich Heimat.
  • Weitere Informationen zum Heimat-Preis und dessen Beantragung finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.mhkbg.nrw und in den sozialen Medien unter dem Hashtag #nrwheimatet

 

Hintergrund zu den weiteren Bausteinen der Heimat-Förderung:

  • Heimat-Scheck: Der „Heimat-Scheck“ ist ein „2.000 Euro-Möglichmacher“ für all solche guten Ideen und kleinen Projekte, die eigentlich gar nicht viel Geld kosten, aber einen großen Mehrwert in der Sache versprechen. Antrag und Verwendungsnachweis werden auf ein Minimum reduziert, so dass Motivation sofort in Taten umgesetzt werden kann.
  • Heimat-Werkstatt: Jede Region, jede Stadt bzw. Gemeinde und auch jedes Stadtviertel hat prägende Besonderheiten, mit denen sich die Bewohnerinnen und Bewohner identifizieren. Dies geschieht nicht immer bewusst, sondern mitunter auch unbewusst im Alltag des örtlichen Zusammenlebens. Die Landesregierung will Menschen miteinander darüber ins Gespräch bringen, was ihre lokale Identität ausmacht, und dafür sensibilisieren, was sie in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld als Gemeinschaft verbindet. Die „Heimat-Werkstatt“ lässt Kommunikationskultur und Kommunikationsstrukturen entstehen und stärkt das Gemeinschaftsbewusstsein. Der Prozess wird je Projekt mit mindestens 40.000 Euro gefördert. Empfänger können Kommunen, Private, Vereine und gemeinnützige Organisationen sein.
  • Heimat-Fonds: Initiativen, die ein Heimat-Projekt verwirklichen wollen, werden durch den Heimat-Fonds unterstützt: Für jeden eingeworbenen Euro gibt es je einen Euro vom Land dazu (bis maximal 40.000 Euro), so dass sich Gutes verdoppelt. Förderfähig sind Projekte von mindestens 5.000 Euro und maximal 80.000 Euro. Die Verwaltung des „Heimat-Fonds" erfolgt vor Ort über die Gemeinden und Gemeindeverbände. Der Mindestanteil der Kommune beträgt 10 Prozent. Bei Projekten mit mehreren beteiligten Kommunen können im Einzelfall auch Projekte mit einem Volumen über 80.000 Euro gefördert werden.
  • Heimat-Zeugnis: Bezugspunkte lokaler Identifikation sind häufig die lokale und regionale Geschichte oder besondere und prägende Bauwerke, Gebäude oder entsprechende Orte in der freien Natur. Das Wissen um lokale, identitätsstiftende Besonderheiten gehört zur Bildung aller Generationen und ermöglicht Erfahrungen an besonderen öffentlichen Orten, die dadurch auch zu „Lern-Orten“ werden. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will diejenigen unterstützen, die sich um solche Orte und Bauwerke, „Zeugen“ ihrer Heimat kümmern und die die dazugehörige Geschichte oder Tradition in zeitgemäßer und interessanter Form aufarbeiten bzw. präsentieren. Das Projektvolumen soll mindestens 100.000 Euro betragen. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private und gemeinnützige Organisationen.
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