Bau

Ministerin Scharrenbach: Übernachtungen in Kindergärten möglich

08.05.2018

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit:

„Übernachtungen zum Abschluss des Kindergartenbesuches sind möglich, bedürfen nach wie vor der Zustimmung der Kommune. Es muss gewährleistet sein, dass es vor allem im Brandfall nicht zu einer Gefahr für Leib und Leben der übernachtenden Kinder kommen kann. Das ist nichts Neues und sollte für alle Verantwortlichen eine Selbstverständlichkeit sein. Zahlreiche Kommunen handeln so – für sie sind die Inhalte des Antwortschreibens vertraut“, so die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ina Scharrenbach.

Bereits zu den Weltjugendtagen im Jahr 2005 hatte das der damalige zuständige Staatssekretär, Manfred Morgenstern, den Bezirksregierungen Hinweise zur Zulässigkeit von Übernachtungen von Personen in Schulen und Sporthallen gegeben. Im Rahmen einer Dienstbesprechung im Jahr 2009 wurde den Kommunen im Zusammenhang mit brandschutztechnischen Anforderungen bei Erweiterung oder Umbau von Kindertageseinrichtungen zur Aufnahme von U3-Kindern die Installation von Rauchwarnmeldern empfohlen, Brandmeldeanlagen sind bei Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Brandschutzbestimmungen nicht erforderlich.

„Das Anschreiben enthält das kleine Einmal-Eins des Brandschutzes und das ist wichtig für die Sicherheit der Kinder“, so die Ministerin.

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