
Mieten und Eigentum
Mehr Wohnraum schaffen, der für alle Menschen erschwinglich ist – das ist das Ziel der öffentlichen Wohnraumförderung. Die Landesregierung legt hierfür jährlich ein Wohnraumförderungsprogramm auf, aus dem günstige Darlehen mit Tilgungsnachlass vergeben werden. Die Landesregierung hat die öffentliche Wohnraumförderung im Jahr 2018 von 800 Millionen Euro auf 1,1 Milliarden Euro (plus 300 Millionen) erhöht und beschlossen, dass diese erhöhte Summe bis 2022 jährlich zur Verfügung steht. Gefördert werden unter anderem der Bau und der Erwerb von selbst genutztem Eigentum. Auch Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften und private Investoren erhalten Unterstützung, wenn sie Wohnungen und Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot für Menschen mit Behinderungen errichten oder Mietwohnungen zu bezahlbaren Preisen neuschaffen. Darüber hinaus sind auch die Modernisierung von bestehenden Wohnungen und Eigenheimen, vor allem der Abbau von Barrieren und die energetische Erneuerung sowie die Aufbereitung von Brachflächen in diesem Zusammenhang, förderfähig.
Der Anspruch auf eine Landesförderung oder einen Wohnberechtigungsschein basiert auf dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW, § 13). Die nachfolgende Tabelle zeigt die gesetzlichen Einkommensgrenzen und das zur Einhaltung dieser Grenzen maximal mögliche Brutto-Jahreseinkommen eines Haushaltes als Beispiel.
Personen | Grenze 100 % Euro | Mögliches Einkommen im Jahr (brutto) in Euro |
---|---|---|
Alleinstehend | 19.350 | 30.318 |
2 Personen | 23.310 | 42.379 |
Alleinerziehend (1 Kind) | 24.010 | 43.439 |
3 Personen (1 Kind) | 29.370 | 45.500 |
4 Personen (2 Kinder) | 35.430 | 54.682 |
5 Personen (3 Kinder) | 41.490 |
63.864 |
Die Einhaltung der Einkommensgrenze für Miete und Eigentum haben unteschiedliche Auswirkungen. Das Ministerium stellt eine detaillierte Übersicht zu den Einkommensgrenzen im Falle einer Zinsanhebung zur Verfügung. Bei der Ermittlung wurde unterstellt, dass nur eine Person im Haushalt Einkünfte erzielt und Steuern, Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge entrichtet werden. Für zwei Personenhaushalte, junge Ehepaare oder Lebenspartnerschaften, schwerbehinderten und/oder pflegebedürftigen Menschen und bei gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Abzugsbeträge, die ein höheres Einkommen ermöglichen. Bitte lassen Sie sich in allen diesen Fällen von der örtlich zuständigen Bewilligungsbehörde der Kreise und kreisfreien Städte beraten.
Mit einigen Städten hat das Ministerium außerdem Zielvereinbarungen über den Einsatz von Fördermitteln für den Wohnungsbau abgeschlossen, mit denen die Kommunen sich zur Umsetzung bestimmter Förderzahlen verpflichten und im Gegenzug Finanzierungssicherheit bei der Umsetzung ihrer wohnungspolitischen Handlungskonzepte erhalten. Besonderer Wert gelegt wird dabei auf mehr öffentlich geförderte, rollstuhlgerechten Wohnungen. Davon sollen insbesondere Familien mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren. Als Globalbudgets wurden fixiert:
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Köln: 95 Millionen Euro jährlich, bis 2022 insgesamt 380 Millionen Euro.
-
Düsseldorf: 60 Millionen Euro jährlich, bis 2022 insgesamt 240 Millionen Euro
-
Münster: 35 Millionen Euro jährlich, bis 2022 insgesamt 140 Millionen Euro
-
Dortmund: 35 Millionen Euro jährlich, bis 2022 insgesamt 140 Millionen Euro
-
Bielefeld: 35 Millionen Euro jährlich, bis 2022 insgesamt 105 Millionen Euro
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