Kommunales

Thomas Hunsteger-Petermann: Landespreis für innovative interkommunale Zusammenarbeit geht an den Start – her mit den Projekten!

11.01.2022

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit:

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen lobt den „Landespreis für innovative interkommunale Zusammenarbeit“ in Nordrhein-Westfalen aus. Ziel der Initiative ist es, besonders nachahmenswerte oder neuartige Projekte in kommunalen Verwaltungen und politischen Gremien herauszuheben.

„Gemeinsamkeit macht stark. Dieser Grundsatz gilt auch bei der Vergabe des Landespreises für innovative interkommunale Zusammenarbeit in Nordrhein-Westfalen. Denn wenn sich mehrere Partner einig sind, können Projekte schnell, unkompliziert und kostengünstig umgesetzt werden. Da können gute Beispiele des Landespreises gern genutzt werden“, erläutert Thomas Hunsteger-Petermann, Leiter der Stabstelle für Interkommunale Zusammenarbeit im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Pro Kategorie wird ein Preis in Höhe von 10.000 Euro verliehen. Mit dem Landespreis für innovative interkommunale Zusammenarbeit in Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet werden ausschließlich Projekte, an denen mindestens zwei kommunale Kooperationspartner beteiligt sind. Kommunale Kooperationspartner können sowohl die kommunalen Gebietskörperschaften selbst als auch von ihnen beherrschte juristische Personen sein.

In den Kategorien

·         Kommunale Pflichtaufgaben und Innere Verwaltung,

·         Informationsaustausch und Vernetzung,

·         Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur sowie

·         Umwelt, Planung und Infrastruktur

werden innovative Kooperationen gesucht. Die auf Langfristigkeit sowie nachhaltiges und zukunftsorientiertes Handeln angelegten Projekte sollen grundsätzlich auf alle Kommunen übertragbar sein. 

Als Sonderkategorie wird der Landespreis für interkommunale Zusammenarbeit in der Krisenbewältigung verliehen. Die Sonderkategorie zielt primär auf Kooperationsprojekte im Zusammenhang mit den Folgen der Starkregenereignisse vom Juli 2021. Aber auch Projekte, die sich mit der Bewältigung anderer vergleichbarer krisenhafter Ereignisse beschäftigen, können eingereicht werden.

Gesucht werden innovative Projekte, die nach dem 1. September 2016 (Stichtag) vertraglich vereinbart wurden. Pro federführender Kommune kann nur ein Projekt eingereicht werden. Damit können Kommunen als beteiligter (nicht federführender) Partner einer interkommunalen Zusammenarbeit auch mit mehreren Wettbewerbsbeiträgen teilnehmen.

Der Landespreis wird von einer fünfköpfigen Experten-Jury vergeben, die sich aus jeweils einer Vertreterin oder einem Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen, des Städte- und Gemeindebunds, des Städtetags, des Landkreistags sowie der NRW.BANK zusammensetzt.

Die Beiträge sind bis spätestens 11. Februar 2022 digital einzureichen. Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und zu den einzureichenden Unterlagen sind unter landespreis.interkommunales.nrw abrufbar.

 

Hintergrund:

Mit Blick auf die zu erwartenden demografischen Veränderungen, sich stetig wandelnde technologische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen und die Herausforderungen der Digitalisierung sind interkommunale Kooperationsprojekte als Spielart der kommunalen Aufgabenerfüllung von wachsender Bedeutung. Die durch interkommunale Zusammenarbeit ermöglichten Handlungsspielräume eröffnen den Kommunen arbeitsteiliges Vorgehen. So sichern und erweitern sie ihre Angebote zum Erhalt oder Ausbau der kommunalen Infrastruktur und öffentlichen Daseinsvorsorge.

 

Publikation zur interkommunalen Zusammenarbeit:

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat zu Beginn des Jahres 2022 die Publikation „Interkommunale Zusammenarbeit in Nordrhein-Westfalen – Stand und Perspektiven“ herausgegeben. Die Publikation ist hier erhältlich.

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