Kommunales

Gemeindefinanzierung 2024 stärkt mit 15,34 Milliarden Euro kommunale Haushaltssituation

22.08.2023

Zwischenergebnis nach Austausch mit Kommunalen Spitzenverbänden: Einstieg in die Altschuldenlösung soll zum kommunalen Haushaltsjahr 2025 erfolgen

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung teilt mit:

Das Landeskabinett hat am 22. August 2023 der Vorlage zur Abänderung des Kabinettbeschlusses vom 21. Juni 2023 über die Eckpunkte zur Gemeindefinanzierung 2024 beschlossen.

„Die finanzielle Lage der nordrhein-westfälischen Kommunen zeigte sich bis in das Haushaltsjahr 2022 sehr robust. Zunehmend lässt sich aber eine steigende Schwankung sowohl der Erträge als auch der Aufwendungen beobachten. Trotz des leichten Finanzmittelüberschusses zum 31. Dezember 2022 und des im Jahr 2022 anhaltenden Rückgangs der Liquiditätskredite deuten die aktuellen Zahlen aus der Kassenstatistik auf eine Entwicklungsdynamik hin, die eine Abänderung des Kabinettbeschlusses vom 21. Juni 2023 erforderlich gemacht haben. Mit Blick auf die zunehmende Eintrübung der Konjunktur, sinkende Steuereinnahmen auf allen staatlichen Ebenen, zum Beispiel durch das Inflationsausgleichsgesetz aus Herbst 2022, steigenden Kosten in vielen Bereichen und die Folgen des kommunalen Tarifabschlusses, ist absehbar, dass sich die Perspektiven für die Kommunalhaushalte deutlich verschlechtern. Mit dem neuen Kabinettbeschluss werden die Kommunen – vorbehaltlich des weiteren Steuerverlaufs bis zum 30. September 2023 – rund 15,34 Milliarden Euro verteilbare Finanzausgleichsmasse statt der bisher vorgesehenen 14,97 Milliarden Euro erhalten. Damit wird die kommunale Haushaltssituation für das Jahr 2024 gestärkt“, so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

Im Ergebnis soll in der Gemeindefinanzierung 2024 eine verteilbare Finanzausgleichsmasse in Höhe von 15 341 988 100 Euro zur Verfügung stehen. Gegenüber dem Vorjahr (15 203 024 900 Euro) bedeutet dies eine Zunahme um 138 963 200 Euro (+ 0,91 Prozent).

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dass die ursprünglich in den Eckpunkten zum GFG 2024 (Beschluss vom 21. Juni 2023) vorgesehenen Vorwegabzüge für den Einstieg in eine Altschuldenlösung und für das Aufsetzen eines Investitionsprogrammes für Klimaschutz und Klimaanpassung in der Gemeindefinanzierung 2024 sowie eine Erhöhung der Aufwands- und Unterhaltungspauschale nicht umgesetzt werden.

„Dies erfolgt vor dem Hintergrund der sich dynamisch entwickelnden kommunalen Erträge und Aufwendungen für das Jahr 2024 sowie der eingegangenen Stellungnahmen der Kommunalen Spitzenverbände und unter Berücksichtigung zahlreicher Austausche mit Kommunen in den vergangenen Wochen. Aus der zwischenzeitlich erstellten (sogenannten) „Arbeitskreisrechnung“, die die Grundlage für die kommunalen Haushaltsplanungen bilden wird, zeigt sich, dass infolge der vorgenannten Gesetze die Kommunen in Nordrhein-Westfalen mit geringeren Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer sowie aus Kompensationsleitungen durch den Bund in Höhe von rund 603,6 Millionen Euro werden rechnen müssen. Hinzu kommt ein in der parlamentarischen Sommerpause bekannt gewordenes mögliches Gesetzesvorhaben des Bundesfinanzministeriums („Wachstumschancengesetz“): Mit diesem Bundesgesetz sind eine Reihe von steuerlichen Entlastungsmaßnahmen geplant, die sich auch nachteilig in den kommunalen Steuererträgen niederschlagen werden. Diese weiteren Verschlechterungen der kommunalen Haushaltslage waren im Juni 2023 nicht bekannt. Insofern ist die Abänderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes für das Jahr 2024 folgerichtig und wird in der Folge zur kommunalen Haushaltsstabilisierung beitragen“, sagt Ministerin Scharrenbach.

Zwischenergebnis nach Austausch mit kommunalen Spitzenverbänden: Einstieg in die Altschuldenlösung soll zum kommunalen Haushaltsjahr 2025 erfolgen

Mit den im Juni 2023 veröffentlichten Eckpunkten für die Gemeindefinanzierung hat die Landesregierung erstmals einen Vorschlag zur Lösung der seit Jahrzehnten in Nordrhein-Westfalen ungelösten Problematik der kommunalen Altschulden vorgelegt. „Diese Landesregierung ist die erste, die sich ernsthaft mit der Lösung der kommunalen Altschulden auseinandersetzt. Das haben auch die zahlreichen Austausche mit Kommunen und Kommunalen Spitzenverbänden in den vergangenen Wochen gezeigt. Dieser Ansatz wird gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden nun weiterentwickelt, um eine dauerhafte Lösung herbeizuführen. Der Einstieg in die Altschuldenlösung soll zum kommunalen Haushaltsjahr 2025 erfolgen. Dies ermöglicht, zunächst die laufenden Verhandlungen mit dem Bund zum Abschluss zu bringen. Seitens des Bundes ist ein weiteres Gespräch für September 2023 in Aussicht gestellt worden – dies ist vor dem Hintergrund notwendiger, geordneter Gesetzgebungsverfahren im Land Nordrhein-Westfalen zu spät. Die Bundesregierung bleibt weiterhin gefordert, ihre in der Vergangenheit getätigten Zusagen zu erfüllen, das heißt, sich wie zugesagt hälftig an einer Entschuldung der Kommunen zu beteiligen. Dazu gehört auch, zeitnah ein für alle Länder zustimmungsfähiges, realistisches Angebot vorzulegen. In diesem Zusammenhang hat das Landeskabinett einen Zwischenstand über die Austausche mit den Kommunalen Spitzenverbänden über eine Lösung für die kommunalen Altschulden im Land Nordrhein-Westfalen als Ausdruck und Bekundung unseres Willens, die kommunale Altschuldenfrage lösen zu wollen, beschlossen. Noch in diesem Jahr soll damit begonnen werden, eine belastbare und kommunenscharfe Übersicht der tatsächlichen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zu erarbeiten, die eine geordnete Schuldenübernahme und eine umfassende Transparenz über die Kosten ermöglicht. Hintergrund dieses Schrittes ist, dass sichergestellt werden muss, dass die Vorgaben des Bundes auch in allen Fällen eingehalten werden“, so Ministerin Scharrenbach weiter.

Die kommunalen Spitzenverbände erkennen an, dass die Landesregierung mit der Garantie eines Mindestanteils an der Grunderwerbsteuer in der Verbundmasse einen eigenen Beitrag zur Finanzierung und Tilgung der übernommenen Kredite eingebracht hat. Das Land hatte bereits zugesichert, die für das Jahr 2023 zu erwartenden Einnahmen in Höhe von 460 Millionen Euro trotz absehbar sinkender Steuereinnahmen auch für die folgenden Jahre zu garantieren, um die Finanzierung der Altschuldenlösung sicherzustellen. Daran hält die Landesregierung fest und strebt an, diesen Beitrag des Landes weiter zu erhöhen. Die kommunalen Spitzenverbände weisen darauf hin, dass eine Lösung des Altschuldenproblems in Nordrhein-Westfalen nur möglich ist, wenn das Land und der Bund dafür zusätzliche Finanzmittel in maßgeblicher Höhe zur Verfügung stellen. Gemeinsam werden auf diese Weise die kommunalen Gestaltungs- und Investitionsmöglichkeiten nachhaltig gestärkt.

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