Ministerin Scharrenbach: Landesregierung Nordrhein-Westfalen sichert Kommunalfinanzen für 2021

23.09.2020

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Eckpunkte für die Gemeindefinanzierung 2021 beschlossen.

Ministerin Ina Scharrenbach: „Viele Entscheidungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen tragen dazu bei, die Kommunen im Jahr 2020 von Corona-bedingten Einnahmeausfälle und Mehrausgaben zu entlasten. Nun sichert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die kommunalen Finanzen 2021: Um die Kommunen des Landes neben krisenbedingten Mehrausgaben und Ausfällen bei eigenen originären Einnahmen vor Einbußen im kommunalen Finanzausgleich zu bewahren, soll das Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 auf rund 13,573 Milliarden Euro festgesetzt werden. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will die Gemeindefinanzierung mit 928 Millionen Euro Kreditmitteln stützen. Unverändert gilt: Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Entscheidungen. Mit allen kommunalfreundlichen Entscheidungen in diesem Jahr und für das kommende Jahr gehen wir mit Mut in die Zukunft: Für die Bürgerinnen und Bürger und unsere Kommunen in Nordrhein-Westfalen.“

Ohne Gegenmaßnahmen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen würde sich die Gemeindefinanzierung des Jahres 2021 um rund 170 Millionen Euro unter der Gemeindefinanzierung des Jahres 2020 belaufen. In diesem Jahr haben die Gemeinden den Rekordwert von 12,8 Mrd. Euro erhalten. Der Aufstockungsbetrag in Höhe von 928 Millionen Euro wird über den NRW-Rettungsschirm zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise kreditiert und soll zurückgezahlt werden, soweit die Steuerentwicklung in künftigen Jahren und somit die wirtschaftliche Situation der Kommunen dies ermöglicht. Die Eckpunkte für die Gemeindefinanzierung 2021 werden den Kommunalen Spitzenverbände zur Anhörung übersandt. Die Landesregierung beabsichtigt, eine Modellrechnung auf Basis der Eckpunkte zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 voraussichtlich in der zweiten Oktoberhälfte 2020 zu veröffentlichen. Das Gemeindefinanzierungsgesetz wird nach der Verbändeanhörung in den Landtag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung eingebracht.

 

Hintergrund - Eckpunkte zur Gemeindefinanzierung 2021:

•Das GFG erfährt vor diesem Hintergrund eine Aufstockung aus dem NRW-Rettungsschirm in Höhe von rd. 928 Mio. EUR, um auf diese Weise nicht nur keinen Rückgang, sondern eine weiterhin positive Entwicklung der Gemeindefinanzierung zu gewährleisten.

•Hinsichtlich der Verteilung der Finanzzuweisungen werden im GFG 2021 die Regelungen des GFG 2020 für die aus den Grunddaten zu entwickelnden Bedarfsparameter (Gewichtungsfaktoren der Nebenansätze, Hauptansatzstaffel) beibehalten.

•Die Aufwands- und Unterhaltungspauschale wird von 130 Millionen Euro um 10 Millionen Euro auf 140 Millionen Euro aufgestockt.

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