Wohnen

Zehn Millionen Euro für den Ausbau von Mieterstrom – Landesregierung bringt Klimaschutz und finanzielle Entlastung unter ein Dach

04.07.2023

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung teilt mit:

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat ein landeseigenes Förderprogramm in Höhe von zehn Millionen Euro beschlossen, um den Mieterstrom in Nordrhein-Westfalen weiter auszubauen. Ziel des Programms ist es, die Installation und vorbereitende Dacharbeiten für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden mit gefördertem Wohnraum zu unterstützen. Der Zuschuss kann für die technische Installation und vorbereitende Maßnahmen des Daches bis zu 2.500 Euro betragen. Modernisierungen werden mit bis zu 5.000 Euro gefördert. Der Zuschuss berechnet sich pro Wohnung des geförderten Gebäudes.

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Die Landesregierung bringt mit dem Nordrhein-Westfalen-Programm Klimaschutz und finanzielle Entlastung beim Wohnen unter ein Dach. Das ist gut fürs Klima und den Geldbeutel von Mietern. Mit dem Programm zum Mieterstrom macht die Landesregierung weiter Tempo beim Ausbau erneuerbarer Energien im Gebäudebereich. Gleichzeitig werden durch Mieterstrom-Modelle die Stromkosten gesenkt. Das ist in Zeiten steigender Energiepreise eine echte Entlastung für Mieterinnen und Mieter. Das steigert die Akzeptanz für klimagerechtes Bauen und Wohnen. Damit gestalten wir die Modernisierung von Wohngebäuden mit den Eigentümern und Mietern, nicht gegen sie. Anreize statt Verbote ist unser Kompass.“

Auf Antrag kann ein „Zuschuss Mieterstrom NRW 2023“ für alle Neubauvorhaben und Modernisierungen gewährt werden, in der mindestens eine geförderte Wohneinheit realisiert wird oder wurde. Auch für Bauvorhaben, die eine Bewilligung aus der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen vor 2023 erhalten haben, kann ein Zuschuss beantragt werden. Die Förderung kann bei den örtlichen Bewilligungsbehörden beantragt werden. Bewilligungsbehörden sind die Kreise und kreisfreien Städte.

Die zehn Millionen Euro zur Förderung von Mieterstrom-Modellen im Wohnungsbau werden aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Krisensituation zur Verfügung gestellt. Mit dem Zuschuss soll eine Unterstützung zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Energiekrise geleistet werden, die zu einer mittelbaren finanziellen Entlastung von Haushalten im geförderten Wohnungsbau beitragen soll und besondere Härten bei der Stromversorgung ausgleicht. Das Programm zielt darauf ab, dass öffentliche Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Wohnungsmarktakteure einen Anreiz erhalten.

Hintergrund:

  • Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der von Solaranlagen auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und von dort direkt in dem Gebäude verbraucht wird. Der Vermieter produziert Strom lokal am Haus und verkauft ihn direkt oder über einen Stromanbieter an seine Mieter. Damit werden die Anlagen des Vermieters profitabler und die Stromkosten für die Mieter sinken.
     
  • Im Rahmen des Nordrhein-Westfalen-Programms wird ein Zuschuss für eine technische Installation gewährt: Gefördert wird die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung der Hauselektrik, um den von einer Anlage zu erzeugenden Strom für das geförderte Gebäude nutzen zu können. Hierzu zählen unter anderem die Messplätze, die Erneuerung oder Verstärkung bestehender Haus- und Wohnungsanschlüsse, die Verkabelung und die damit einhergehenden Arbeitsaufwände, Steuereinrichtungen für den Betrieb der Anlage, beispielsweise in Verbindung mit einer Wärmepumpe, einzubringende stationäre elektrische Batteriespeicher und das zu ihrem Betrieb erforderliche Steuer- und Regelsystem oder bauliche Maßnahmen für die Einbringung der Installation in den Gebäuden.
     
  • Im Rahmen des Nordrhein-Westfalen-Programms wird ein Zuschuss für vorbereitende Maßnahmen am Dach gewährt: Gefördert werden vorbereitende bauliche Maßnahmen an Dach oder Fassade, die für die Errichtung oder Erweiterung einer Anlage technisch oder statisch erforderlich sind. Gleiches gilt für eine Kombination aus einer Anlage mit einem Gründach.
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